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   BVerwG, 10.07.1987 - 5 B 82.87   

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BVerwG, 10.07.1987 - 5 B 82.87 (https://dejure.org/1987,7762)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1987 - 5 B 82.87 (https://dejure.org/1987,7762)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1987 - 5 B 82.87 (https://dejure.org/1987,7762)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Ausgestaltung der Heranziehung zu Beiträgen und der Erhebung von Beitragsvorschüssen nach § 19 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.06.1972 - V C 2.72

    Erhebung von Beiträgen im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1987 - 5 B 82.87
    Daß die Teilnehmergemeinschaft nicht verpflichtet werden kann, der bedrängten wirtschaftlichen Lage eines einzelnen Teilnehmers durch Stundung Rechnung zu tragen, hat das Bundesverwaltungsgericht für die Heranziehung zu Beiträgen bereits klargestellt (vgl. BVerwGE 40, 190 [BVerwG 28.06.1972 - BVerwG V C 2.72] ).

    Sollte diese (in BVerwGE 40, 190 [BVerwG 28.06.1972 - BVerwG V C 2.72] offengelassene) Frage zu bejahen sein, könnte über die Stundung im Anwendungsbereich des § 19 Abs. 3 FlurbG nur die dort für zuständig erklärte Flurbereinigungsbehörde entscheiden.

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1987 - 5 B 82.87
    Wenn - wie im Fall des Klägers - die Ablehnung der Richter ausschlaggebend darauf gestützt wird, daß sie in Verfahren des Beteiligten und seines Ehegatten an für diese negativen Entscheidungen desselben Gerichts mitgewirkt hätten, und wenn diese Begründung im Verlauf mehrerer Verfahren unsubstantiiert ohne Hinzufügung neuer, auf den einzelnen Richter bezogener Gesichtspunkte immer wieder neu vorgebracht wird, begegnet es keinen Bedenken, ein solches Ablehnungsgesuch, weil mißbräuchlich, als unzulässig zu behandeln und dies unter Mitwirkung der abgelehnten Richter durch Beschluß und/oder in dem die Instanz abschließenden Urteil auszusprechen (zu den Folgen mißbräuchlicher Inanspruchnahme des Ablehnungsrechts s. ferner BVerwGE 50, 36 [BVerwG 05.12.1975 - 6 C 129/74] ).
  • BVerwG, 15.11.1974 - V B 54.72
    Auszug aus BVerwG, 10.07.1987 - 5 B 82.87
    Eine Klärung der im angefochtenen Urteil auf den Seiten 9 und 10 behandelten Fragen (s. im Zusammenhang damit auch Beschluß des beschließenden Senats vom 15. November 1974 - BVerwG 5 B 54.72 - <RdL 1975, 69 f.> mit weiteren Nachweisen) wäre mit Rücksicht darauf in einem solchen Verfahren nicht zu erwarten.
  • BVerwG, 29.09.1989 - 5 B 90.89

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

    Daß die Teilnehmergemeinschaft nicht verpflichtet werden kann, der bedrängten wirtschaftlichen Lage eines Teilnehmers durch Stundung der Beitragsschuld Rechnung zu tragen, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 40, 190; s. auch den ein früheres Verfahren des Ehemanns der Klägerin betreffenden Senatsbeschluß vom 10. Juli 1987 - BVerwG 5 B 82.87 - ).

    Wenn - wie im Fall der Klägerin - die Ablehnung der Richter ausschlaggebend damit begründet wird, daß diese in Verfahren des Beteiligten und seines Ehegatten an für diese negativen Entscheidungen desselben Gerichts mitgewirkt hätten, und wenn diese Begründung im Verlauf mehrerer Verfahren unsubstantiiert ohne Hinzufügung neuer, auf den einzelnen Richter bezogener Gesichtspunkte immer wieder neu vorgebracht wird, begegnet es keinen Bedenken, ein solches Ablehnungsgesuch, weil mißbräuchlich, als unzulässig zu behandeln und dies unter Mitwirkung der abgelehnten Richter durch Beschluß und/oder in dem die Instanz abschließenden Urteil auszusprechen (vgl. z.B. den Senatsbeschluß vom 10. Juli 1987 - BVerwG 5 B 82.87 - ; zu den Folgen mißbräuchlicher Inanspruchnahme des Ablehnungsrechts s. ferner BVerwGE 50, 36 ).

  • BVerwG, 28.12.2022 - 5 B 2.22

    Erfolglose Anhörungsrüge

    Ein allein hierauf gestützter Befangenheitsantrag ist unzulässig (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juli 1987 - 5 B 82.87 - juris, vom 4. Mai 2009 - 8 B 20.09 - juris Rn. 11, vom 21. Dezember 2011 - 4 BN 12.11 - juris Rn. 3 und vom 28. Februar 2022 - 9 A 12.21 - NVwZ 2022, 884 Rn. 24 f.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 29.09.1989 - 5 B 89.89

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als Zulassungsgrund der

    Wenn - wie im Fall des Klägers - die Ablehnung der Richter ausschlaggebend damit begründet wird, daß diese in Verfahren des Beteiligten und seines Ehegatten an für diese negativen Entscheidungen desselben Gerichts mitgewirkt hätten, und wenn diese Begründung im Verlauf mehrerer Verfahren unsubstantiiert ohne Hinzufügung neuer, auf den einzelnen Richter bezogener Gesichtspunkte immer wieder neu vorgebracht wird, begegnet es keinen Bedenken, ein solches Ablehnungsgesuch, weil mißbräuchlich, als unzulässig zu behandeln und dies unter Mitwirkung der abgelehnten Richter durch Beschluß und/oder in dem die Instanz abschließenden Urteil auszusprechen (vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 10. Juli 1987 - BVerwG 5 B 82.87 - ; zu den Folgen mißbräuchlicher Inanspruchnahme des Ablehnungsrechts s. ferner BVerwGE 50, 36 ).
  • BVerwG, 29.09.1989 - 5 B 88.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Wiedereinsetzung in den

    Wenn - wie im Fall des Klägers - die Ablehnung der Richter ausschlaggebend damit begründet wird, daß diese in Verfahren des Beteiligten und seines Ehegatten an für diese negativen Entscheidungen desselben Gerichts mitgewirkt hätten, und wenn diese Begründung im Verlauf mehrerer Verfahren unsubstantiiert ohne Hinzufügung neuer, auf den einzelnen Richter bezogener Gesichtspunkte immer wieder neu vorgebracht wird, begegnet es keinen Bedenken, ein solches Ablehnungsgesuch, weil mißbräuchlich, als unzulässig zu behandeln und dies unter Mitwirkung der abgelehnten Richter durch Beschluß und/oder in dem die Instanz abschließenden Urteil auszusprechen (vgl. z.B. den Senatsbeschluß vom 10. Juli 1987 - BVerwG 5 B 82.87 - ; zu den Folgen mißbräuchlicher Inanspruchnahme des Ablehnungsrechts s. ferner BVerwGE 50, 36 ).
  • BVerwG, 29.09.1989 - 5 B 92.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Pflicht zur Einlegung der

    Wenn - wie im Fall der Kläger - die Ablehnung der Richter ausschlaggebend damit begründet wird, daß diese in Verfahren der Beteiligten an für diese negativen Entscheidungen desselben Gerichts mitgewirkt hätten, und wenn diese Begründung im Verlauf mehrerer Verfahren unsubstantiiert ohne Hinzufügung neuer, auf den einzelnen Richter bezogener Gesichtspunkte immer wieder neu vorgebracht wird, begegnet es keinen Bedenken, ein solches Ablehnungsgesuch, weil mißbräuchlich, als unzulässig zu behandeln und dies unter Mitwirkung der abgelehnten Richter durch Beschluß und/oder in dem die Instanz abschließenden Urteil auszusprechen (vgl. z.B. den Senatsbeschluß vom 10. Juli 1987 - BVerwG 5 B 82.87 - ; zu den Folgen mißbräuchlicher Inanspruchnahme des Ablehnungsrechts s. ferner BVerwGE 50, 36 ).
  • BVerwG, 29.09.1989 - 5 B 91.89

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

    Wenn - wie im Fall der Klägerin - die Ablehnung der Richter ausschlaggebend damit begründet wird, daß diese in Verfahren des Beteiligten und seines Ehegatten an für diese negativen Entscheidungen desselben Gerichts mitgewirkt hätten, und wenn diese Begründung im Verlauf mehrerer Verfahren unsubstantiiert ohne Hinzufügung neuer, auf den einzelnen Richter bezogener Gesichtspunkte immer wieder neu vorgebracht wird, begegnet es keinen Bedenken, ein solches Ablehnungsgesuch, weil mißbräuchlich, als unzulässig zu behandeln und dies unter Mitwirkung der abgelehnten Richter durch Beschluß und/oder in dem die Instanz abschließenden Urteil auszusprechen (vgl. z.B. den Senatsbeschluß vom 10. Juli 1987 - BVerwG 5 B 82.87 - ; zu den Folgen mißbräuchlicher Inanspruchnahme des Ablehnungsrechts s. ferner BVerwGE 50, 36 ).
  • VG München, 08.05.2009 - M 21 K 08.2888

    Offensichtlich missbräuchliche Richterablehnung; Unzulässigkeit der Klage wegen

    Die Unzulässigkeit und Unbeachtlichkeit eines offensichtlich missbräuchlichen Ablehnungsgesuchs kann auch in dem die Instanz abschließenden Urteil ausgesprochen werden (BVerwG - 10.07.1987 - 5 B 82.87 - Buchholz 424.01 § 19 FlurbG Nr. 14) und bedarf in bestimmten Fällen (z.B. querulatorischer Art) nicht einmal einer gesonderten Entscheidung über das Ablehnungsgesuch (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Aufl. 2009, zu § 46, Rdnr. 5).
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